Wer beim Sozialgericht klagt, muss in MV nicht mehr ganz so lange bis zu einer Entscheidung der Richter warten wie noch vor einigen Jahren. Die durchschnittliche Erledigungszeit an den Sozialgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund habe sich bis Mitte dieses Jahres auf 11 bis 15,1 Monate verringert, teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) mit.
Ende 2023 dauerten es demnach im Schnitt noch 13,3 bis 21,4 Monate, ehe Kläger eine Entscheidung des Sozialgerichts in der Hand hatten. Am Landessozialgericht in Neustrelitz reduzierte sich die Verfahrensdauer den Angaben zufolge von 28,4 auf knapp 24 Monate.
Klagewelle infolge der Hartz-IV-Gesetze
Als ein Grund für die langen Verfahrensdauern gilt eine enorme Klagewelle ab 2005 infolge der Hartz-IV-Gesetze. Die Zahl der Verfahren habe sich in wenigen Jahren verdoppelt bis teilweise verdreifacht, erklärte der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner. «Die damit verbundene Überlastung der Sozialgerichte, gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern, hat zu bedauerlich langen Verfahrenslaufzeiten geführt.»
Die Reduzierung der Verfahrensdauern sei für alle Verfahrensbeteiligte erfreulich, betonte Bernhardt. Um dies zu erreichen, hatte das Ministerium Zielvereinbarungen mit den Gerichten geschlossen. «Immerhin handelt es sich um sozialgerichtliche Verfahren, die für Menschen existenziell sein können.»
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