Ein Gericht hat entscheiden, dass die Bahn Stuttgart 21 allein zahlen muss. Die Berufung der Bahn gegen dieses Urteil ließ ein Verwaltungsgericht nun nicht zu.
© Bernd Weißbrod/dpa
Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren
Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung
zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn
gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab.
Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen
Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich
die Accomplice des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Eine
entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt
Stuttgart, den Verband Area Stuttgart und den Flughafen Stuttgart
hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel
eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen
Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
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